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Zahlt die Haftpflicht bei Datenverlust?

Übernahme von Datenrettungskosten als Vermögensschaden

Eine Haftpflichversicherung zahlt für eine Datenwiederherstellung, wenn ein finanzieller Schaden durch einen kaputten Datenträger nachgewiesen werden kann. Bei Firmen, für die eine Datenrettung notwendig ist, wenn es sich um geschäftsrelevante Daten handelt, reagiert die Haftpflichtversicherung normalerweise sofort, denn hier handelt es sich um Daten, die nur durch Mehrarbeit wieder erstellt werden könnten, und da ist eine Datenrettung meist kostengünstiger.

Für Privatpersonen, oder bei der Rettung privat genutzter Daten auf Firmenrechnern, ist die Problematik weitaus komplexer. Nur wenige Versicherer bieten hier einen Schutz an, und auch hier muss ein finanzieller Schaden eindeutig nachgewiesen werden.

Lars Müller | Technischer Leiter
Datenverlust & Datenrettung, zahlt die Haftpflichtversicherung?
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Ein paar Grundlagen müssen in beiden Fällen beachtet werden. Zuerst einmal sollte immer ein Backup vorhanden sein. Werden Datenträger beschädigt, und es stellt sich heraus, dass die letzte Sicherung, wenn überhaupt, vor Monaten stattfand, wird jeder Versicherungsträger sich und Ihnen die Frage stellen, warum so wichtige Daten nicht entsprechend gesichert wurden. Diese Frage trifft natürlich nicht zu, wenn es sich bei dem beschädigten Datenträger um die Backup-Lösung handelt, oder die zu rettenden Daten erst aktuell gespeichert wurden. Weiterhin muss eine Datenrettung günstiger sein als die Neuerstellung der Daten.

Aber am wichtigsten ist die Auswahl des richtigen Versicherungspartners. Noch haben nicht alle Haftpflichtversicherungen eine Datenrettung integriert. Außerdem sollte es selbstverständlich sein, dass Sie die Haftpflicht vor dem Schadensfall abgeschlossen haben.

Haftpflicht für IT-Dienstleister im Datenrettungsfall

In vielen Fällen kommt es vor, dass der Betroffene sich direkt an den Dienstleister wendet um ihn für einen Datenverlust oder Ausfall verantwortlich zu machen. Häufig sind derartige Verantwortlichkeiten nicht ausreichend geregelt und definiert. Im Idealfall verfügt der IT-Dienstleister über einen ausreichenden Versicherungsschutz durch eine geeignete IT-Haftpflichtversicherung. Wichtig hierbei ist es jedoch, dass Vermögensschäden oder auch direkt eine Datenrettung in den Leistungsmerkmalen des Versicherers enthalten sind.

Abwicklung mit Schadensabteilung nach Datenverlust

Nach Eintreten eines Datenproblems besteht meist dringender Handlungsbedarf. Je nach Wichtigkeit der Daten kann ein Ausfall von Systemen über mehrere Tage bereits zu immensen Schäden führen. Ein totaler Datenverlust stellt nicht selten das Aus für kleine und mittelständische Unternehmen dar. Sofern ein ausreichender Versicherungsschutz des Verursachers bzw. Verantwortlichen vorliegt, ist eine schnelle Abwicklung der Kostenübernahme wichtig.

Welche Versicherung übernimmt Kosten der Datenrettung?

Wir unterstützen Sie bei Versicherungsfällen und stehen beratend für die Schadensabteilung des Haftpflichtversicherers zur Verfügung. Durch unsere Erfahrung und Kompetenz ist es oft möglich, den für alle Beteiligten optimalen Weg zu ermitteln.

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, welche Sicherungsmöglichkeiten es für Ihre Ansprüche gibt. Ebenso erstellen wir für Sie einen Kostenvoranschlag im Schadensfall, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können, damit diese prüfen kann, welche Lösung für Sie die Beste ist.

Zahlt die Versicherung eine Datenrettung?
Autor: Stefan Berger
Stefan Berger ist seit Ende der 90er Jahre in der IT-Branche zugegen. Seine Spezialgebiete sind IT-Sicherheit, Datenrettung und IT-Forensik im Zusammenhang mit Datenwiederherstellung. Für RecoveryLab.de schreibt er als Experte Fachartikel und Serviceartikel, um Betroffenen von Datenverlust ein sinnvolles und umfangreiches Hilfsangebot zur Wiederherstellung von Daten zu ermöglichen.

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